Wen würdet Ihr gerne von 2024 bis 2029 im Ortsschaftrat sehen?
Neue oder bereits amtierende Personen dürfen vorgeschlagen werden.
Wahlberechtigt sind die in der Ortschaft wohnenden Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.
Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/ Ortsteil Hägelberg ihre Hauptwohnung haben.