Die Anmeldung zur
cloud.stvmed.at und die Verwendung der damit verbundenen Services verpflichtet zur Einhaltung der folgenden Benutzungsordnung.
I. Zweck der
cloud.stvmed.at 1) Der
cloud.stvmed.at ist der Zugang zu den Services der
cloud.stvmed.at Studierenden der Medizinischen Fakultät der Sigmund Freud PrivatUniversität
2) Der
cloud.stvmed.at Account ist primär als Hilfsmittel zum wissenschaftlichen Arbeiten konzipiert.
II. Bestimmungsgemäße Verwendung
1) Wenn die Verwendung im Einklang mit dem Zweck des
cloud.stvmed.at steht, dann sind jene Aktivitäten, die für die Verwendung notwendig sind, zulässig.
2) Die Studienvertretung Medizin der SFU Wien entscheidet im Anlassfall, ob eine konkrete Verwendung nicht im Einklang mit dem Zweck des
cloud.stvmed.at steht.
III. Unzulässige Verwendung
1) Eine Verwendung für kommerzielle oder gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet.
2) Eine übermäßige Verwendung für private Zwecke oder persönliche Geschäfte ist unzulässig.
3) Kommerzielle Werbung ist unzulässig. Die Diskussion über die Vor- und Nachteile eines Produktes durch BenutzerInnen ist jedoch zulässig.
4) Eine Verwendung mit dem Ziel von illegalen Handlungen so wie der Versuch, unberechtigten Zugang zu Systemen, Software, Diensten oder Informationen zu erlangen, sind unzulässig.
5) Jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen Gesetze verstößt, ist unzulässig.
6) Eine Verwendung, die eine Belästigung oder Verängstigung anderer BenutzerInnen bewirkt, ist unzulässig.
7) Jegliche Verwendung, die andere BenutzerInnen oder AnbieterInnen von Services behindert oder das gute Funktionieren der Services der
cloud.stvmed.at/ oder daran angeschlossener Netzwerke stört, ist unzulässig.
8) Die unberechtigte Vervielfältigung und Verteilung von Software so wie jede Art der Verwendung, die im Widerspruch zum Urheberrechtsgesetz steht, sind unzulässig.
IV. Verpflichtungen des Benutzers/der Benutzerin
1) Der Benutzer/ die Benutzerin ist verpflichtet, die Benutzungsordnung zu beachten und den Anweisungen des autorisierten Personals Folge zu leisten.
2) Der Benutzer/ die Benutzerin hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm/ihr zur Verfügung gestellte Netzwerkinfrastruktur und die angebotenen Dienste nicht von Dritten unzulässig verwendet werden.
3) Der Benutzer/ die Benutzerin trägt die volle Verantwortung für die Verwendung seiner/ihrer Benutzungsbewilligung. Eine Weitergabe der Benutzungsbewilligung an andere Personen ist nicht gestattet. Grundsätzlich hat der Benutzer/die Benutzerin sein/ihr Passwort geheimzuhalten und fallweise abzuändern.
4) Bei Verdacht auf Missbrauch der eigenen bzw. anderer Benutzungsbewilligungen hat der Benutzer/ die Benutzerin die Studienvertretung auf den Verdacht hinzuweisen.
5) DerBenutzer/ die Benutzerin erklärt sich bereit, die Studienvertretung, bei der Untersuchung von unzulässigen Verwendungen oder Schäden zu unterstützen.
6) Wenn ein Benutzer/ eine Benutzerin Services der
cloud.stvmed.at in Anspruch nimmt, um Zugang zu anderen Netzwerken oder Services zu erlangen, dann muss der Benutzer/die Benutzerin auch die Regelungen für dieses andere Netzwerk und eventuelle Netzwerke dazwischen einhalten.
7) Ein Benutzer/ eine Benutzerin kann für alle Schäden am
cloud.stvmed.at, dessen Services und Services von Dritten verantwortlich und haftbar gemacht werden, die er/sie im Rahmen der Verwendung der
cloud.stvmed.at verursacht.
8) Der Benutzer/ die Benutzerin hat sich um eine Verwendung der
cloud.stvmed.at nach den Grundsätzen der Sinnhaftigkeit und Sparsamkeit zu bemühen, um die Belastung der
stvmed.at/cloud und dessen Services zu minimieren.
9) Der Benutzer/ die Benutzerin nimmt keine Manipulationen an der Infrastruktur und an den mit der
cloud.stvmed.at verbundenen Services vor.
V. Entzug der Benutzungsbewilligung
Die Studienvertretung behält sich das Recht vor, aktive Netzwerkverbindungen eines Benutzers/einer Benutzerin zu unterbrechen, wenn eine unzulässige Verwendung entdeckt wird. Im Wiederholungsfall kann dem Benutzer/der Benutzerin die Benutzungsbewilligung entzogen werden.
VI. Weitere einzuhaltende Bestimmungen
Datenschutzgesetz
Auszug aus den Paragraphen des Österreichischen Strafgesetzbuches (StGB):
o §126a Datenbeschädigung
o §126b Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems
o §126c Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten
o §148a Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch
Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003)
Teile des Urheberrechtsgesetzes
Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG