Kenntnisnahme der Allgemeine Geschäftsbedingungen!1. Veranstalter
ist der FC Sportfreunde Schwaig, Am Sportplatz 4, 85445 Schwaig.
Austragungsstätte ist (wenn nicht anders vermerkt)
das Sportgelände Am Sportplatz 4 in Schwaig. Für die An- und Abreise
zum Trainingsgelände sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
2. Der FC Sportfreunde Schwaig stellt Umkleideräume zur Verfügung. Für abhanden gekommene
Gegenstände wird keine
Haftung übernommen.
3. Nach eingehender Überweisung der Teilnahmegebühr erhalten
Sie eine Teilnahmebestätigung über den Beginn und Verlauf des gebuchten Camps.
4. Bei Absage ab
10 Tagen vor dem Camp wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 %, ab 1 Woche
vor dem Camp in Höhe von 20 % der
Teilnahmegebühr erhoben. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Bei Krankheit während des Camps kann
unter Vorlage eines ärztlichen Attests
ein anteiliger Betrag
zurücküberwiesen werden.
5. Die
Teilnahmegebühr beinhaltet die Mittagsverpflegung, Obst und Getränke,
Trainings- und Spieleinheiten sowie das
Rahmenprogramm. Das Camp beginnt täglich um 9.30 Uhr und endet um 16.00 Uhr
(wenn nicht anders vermerkt).
6. Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sollten sich mehr Teilnehmer anmelden, entscheidet
die Reihenfolge des Eingangsdatums der Anmeldung.
7. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er
sporttauglich ist.
8. Eventuelle Erkrankungen und Verletzungen des Kindes
beim Training und rund um das Fußballcamp sind durch die Krankenversicherung der
Erziehungsberechtigten abgesichert.
9. Der
Veranstalter behält sich vor, einzelne Veranstaltungen bei zu geringer
Teilnehmerzahl auch kurzfristig abzusagen. Schadensersatzansprüche über die
Rückerstattung der Teilnahmegebühr hinaus, entstehen in diesem Fall nicht.