Anmeldung 3. Fußball Camp FC Schwaig
Zeitpunkt der Veranstaltung: 22.07.2023 und 23.07.2023
Adresse des Veranstaltungsorts: Am Sportplatz 4, 85445 Schwaig
Sie können sich unter (+49) 177 – 721 76 09 oder jugendleiter@fcschwaig.de an uns wenden.
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Spielt dein Kind im Verein?  *
Falls ja, in welchem Verein?
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Mein Kind benötigt Medikamente? *
Wenn ja, welche Medikamente benötigt dein Kind?
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass mit der Anmeldung eine Teilnahmegebühr von 79,00 Euro auf folgendes Konto zu überweisen ist (Bitte Namen im Verwendungszweck angeben):

Sparkasse Erding-Dorfen
Kontoinhaber: FC Sportfreunde Schwaig e.V.
IBAN: DE61 7005 1995 0760 7040 80
BIC: BYLADEM1ERD
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Kenntnisnahme der Allgemeine Geschäftsbedingungen!

1.  Veranstalter ist der FC Sportfreunde Schwaig, Am Sportplatz 4, 85445 Schwaig. Austragungsstätte ist (wenn nicht anders vermerkt) das Sportgelände Am Sportplatz 4 in Schwaig. Für die An- und Abreise zum Trainingsgelände sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

2. Der FC Sportfreunde Schwaig stellt Umkleideräume zur Verfügung. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

3. Nach eingehender Überweisung der Teilnahmegebühr erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung über den Beginn und Verlauf des gebuchten Camps.

 4. Bei Absage ab 10 Tagen vor dem Camp wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 %, ab 1 Woche vor dem Camp in Höhe von 20 % der Teilnahmegebühr erhoben. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Bei Krankheit während des Camps kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests ein anteiliger Betrag zurücküberwiesen werden.

5. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Mittagsverpflegung, Obst und Getränke, Trainings- und Spieleinheiten sowie das Rahmenprogramm. Das Camp beginnt täglich um 9.30 Uhr und endet um 16.00 Uhr (wenn nicht anders vermerkt).

6. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sollten sich mehr Teilnehmer anmelden, entscheidet die Reihenfolge des Eingangsdatums der Anmeldung.

7. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er sporttauglich ist.

8. Eventuelle Erkrankungen und Verletzungen des Kindes beim Training und rund um das Fußballcamp sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.

9. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl auch kurzfristig abzusagen. Schadensersatzansprüche über die Rückerstattung der Teilnahmegebühr hinaus, entstehen in diesem Fall nicht.

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