Hier nicht aufgeführte Kategorien können zur Zeit wegen erheblichem bürokratischem Mehraufwand nicht angestellt werden. Dazu gehören insbesondere Personen aus Drittstaaten mit B-Bewilligung, die sich zum Doktorat oder PostDoc in der Schweiz aufhalten oder sich noch im ersten Jahr ihres Bachelorstudiums befinden, Personen mit einer L, N, F oder S-Bewilligung oder Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Assistierende aus einem Drittstaat mit einer B-Bewilligung werden in einem anderen Formular erfasst.
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