1. Der reduzierte bzw. solidarische Soli-Preis gilt nur für den Jahreserntevertrag, nicht für die Testphase.
2. Anspruch auf den reduzierten Soli-Preis (69 / 79 €) haben nur Genossenschaftsmitglieder.
3. Die Änderung des Grundpreises wird erst nach einer Bestätigung von PlantAge per Mail gültig und kann etwa 14 Tage dauern. Bei Anträgen, die bis zum Ende eines Monats von uns bestätigt werden, wird der vereinbarte Erntebeitrag über das bei uns hinterlegte Konto per Lastschrift ab dem Folgemonat zum 15. eingezogen.
4. Ein reduzierter Soli-Preis (69 €) kann nur gewährt werden, wenn genügend solidarische Zuschüsse von anderen Mitgliedern vorhanden sind. Die Personen werden nach der chronologischen Reihenfolge ihrer Anmeldung ausgewählt. Es kann sein, dass das verfügbare Kontingent an reduzierten Erntebeiträgen bereits vergeben ist. In dem Fall meldest Du Dich mit diesem Vertrag für die Warteliste an.
5. Der Vertrag kann unter einer Einhaltung der Frist von 3 Monaten jederzeit über dieses Formular gekündigt werden. Das bedeutet, dass wieder der regulären Erntebeitrag bezahlt wird. Dies ersetzt nicht die Kündigung des 12-monatigen Erntevertrags.
6. Wird der Erntevertrag gekündigt, so wird dieser Vertrag ebenfalls automatisch gekündigt.
7. Von Seiten der Genossenschaft kann der Vertrag für einen reduzierten Soli-Preis (69 €) mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden, sofern nicht mehr genügend solidarische Zuschüsse von anderen Mitgliedern vorhanden sind. Das bedeutet, dass wieder der Grundpreis bezahlt wird.
8. Die Preise werden für einen ganzen Monat bezahlt, eine anteilige Berechnung erfolgt nicht, falls Mitte des Monats mit der Lieferung begonnen wird.
9. Falls keine Joker gesetzt werden, werden die 4 zu viel gelieferten Gemüsekisten in Rechnung gestellt (20 € pro Kiste).
10. Es gelten die Vertragsgrundsätze des Jahreserntevertrags, ausgenommen diejenigen, die durch den Soli-Preis betroffen sind.
11. Bis zum 07. Januar 2024 eingegangene Entscheidungen für einen Soli-Preis von 79 € sind sofort gültig.
12. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.