Uns / Mir ist bekannt, dass das eigenmächtige
Entfernen von der Gruppe untersagt ist.
Im Übrigen gilt das Jugendschutzgesetz,
über das wir unser Kind im Hinblick auf den Konsum von Alkohol und Rauchen
informiert haben. Der Konsum, der Besitz und das Verteilen von Drogen sind
absolut verboten. Insbesondere bei Nichteinhalten des Jugendschutzgesetzes
nehmen wir zur Kenntnis, dass unser Kind die Arbeitsphase auf eigene Kosten
(Rückreise, Aushilfe etc.) vorzeitig beenden muss.
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