Bei mindestens 80-prozentiger Teilnahme am Präventionskurs wird eine
Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur
Erstattung der Kursgebühren einreichen. Die Höhe der Erstattung unterscheidet sich je nach
Krankenkasse und kann bei dieser erfragt werden.
Der Kurs ist von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert und entspricht den Richtlinien
gemäß §20 SGB V. Bei Ausfall eines Kurstermins durch Verschulden der Kursleitung wird
ein Ersatztermin angeboten. Versäumte Termine des Teilnehmers* können nicht nachgeholt
werden. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Stunden besteht kein Anspruch auf
Teilrückerstattung der Kursgebühr.