Datenschutz-Informationen:
Die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen durch den Betreiber wird versichert. Diese Personen bezogenen Daten werden mindestens 14 Tage, längstens 4 Wochen aufbewahrt und dürfen auf Anfrage nur dem Kreis Offenbach Fachdienst Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum weitergegeben werden. Eine anderweitige Weitergabe ist nicht gestattet.
Nach spätestens 4 Wochen werden diese Daten durch den Gaststättenbetreiber vernichtet.