OSPO FTE Benchmark

Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen Ihrer Branche und Umsatzgröße.

Der Open Source Program Office (OSPO) Full Time Equivalent (FTE) Benchmark bietet einen Vergleich Ihres Personalbedarfs für das Management von Open Source Software mit anderen Unternehmen. Der Vergleich beruht auf dem Bitkom e.V. Open Source Monitor 2021, der repräsentativ für die deutsche Wirtschaft ist.

Unmittelbar nach Ihren Angaben bei den folgenden sieben Fragen erhalten Sie den Vergleich per E-Mail.


Bei Fragen wenden Sie sich gern an:

Marcel Scholze                                         Julian Schauder
E-Mail: marcel.scholze@pwc.com         E-Mail: julian.schauder@pwc.com
Mobile: +49 151 161 57049                    Mobile: +49 160 966 03979

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Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
Ich willige ein, dass die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft meine personenbezogenen Daten, bestehend aus Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, OSS-Einsatz, OSS-Nutzungsgrad, Anzahl der Mitarbeitenden, Branche, Umsatz und aktuelle Anzahl an OSS Mitarbeitenden nutzt, um die Auswertung des OSPO FTE Benchmark elektronisch per E-Mail an mich zuzustellen.

Widerrufsrecht:
Ich habe das Recht, die erteilte Einwilligungserklärung jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft gegenüber PwC zu widerrufen, ohne dass mir hierdurch andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Dazu richte ich eine E-Mail an julian.schauder(at)pwc.com  oder schreibe einen Brief an PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, z.Hd. Julian Schauder, Moskauer Str. 19, 40227 Düsseldorf. Der Widerruf betrifft nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zwischen Einwilligung und Widerruf. Meine Einwilligung ist freiwillig. Weder die Verweigerung der Einwilligung, noch der nachträgliche Widerruf der erteilten Einwilligung ist für mich mit nachteiligen Konsequenzen verbunden. Soweit ich die Einwilligung nicht widerrufe, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Ergänzend zu der vorliegenden Einwilligungserklärung gelten die diesbezüglichen Datenschutzhinweise, die Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO enthalten.”
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