Mit dem Absenden der Anmeldung übertragen wir für die Zeit der Freizeitmaßnahme der Leitung des Ferienlagers bzw. dem jeweiligen Gruppenleiter unseres Kindes die erzieherische Verantwortung.
Für die Zeit des Pfingstzeltlagers schließt die Lagerleitung eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Diese Versicherung tritt dann in Kraft, wenn entstandene Schäden nicht durch die Versicherung der Erziehungsberechtigten abgedeckt wird.
Mutwillige Zerstörung seitens der Kinder gehen voll zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Im Falle mehrfacher außergewöhnlicher grober Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung wird das Kind auf Kosten der Erziehungsberechtigten unter Begleitung nach Hause geschickt, oder muss von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Wir erklären uns einverstanden, dass während der Ferienfreizeit Fotos der Kinder gemacht werden, welche später an alle Teilnehmenden verteilt werden. Darüber sind wir einverstanden, dass ein Gruppenfoto in der örtlichen Presse veröffentlicht wird.
Weiterhin versichern wir, dass uns keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt sind, die eine Teilnahme unseres Kindes am Ferienlager ausschließen.