Betreuungsangebot im vierten Lockdown
Das Angebot der Betreuung soll von den Erziehungsberechtigten nur dann in Anspruch
genommen werden, wenn dies aus beruflichen oder familiären Gründen unbedingt erforderlich ist. Voraussetzung für die Betreuung am Schulstandort ist die Teilnahme am Selbsttest in der Schule.
Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2021-0.065.827