Beschränkungen des Arbeitsbereiches für Journalisten
a) Beschränkung des Arbeitsbereichs für Bewegtbild-Journalisten:
• Atmosphärische Aufnahmen und/oder Programmauftritte dürfen ausschließlich nach Rücksprache mit dem Veranstalter des Events gefilmt werden.
• Interviews mit Referenten/Kongressteilnehmern dürfen nur vor der gekennzeichneten Presserückwand geführt werden.
b) Beschränkung des Arbeitsbereichs für Print-/Online-/Hörfunk-Journalisten im Congress Center:
• Interviews (in Textform/HF-Aufnahmen) dürfen im Congress Center geführt werden.
• Sollten Sie als Print-/Online-/Hörfunk-Journalist Bewegtbildaufnahmen machen wollen, greifen die unter a) aufgeführten
Beschränkungen.