Presseakkreditierung SPOBIS 2020
Liebe Medienvertreterin, lieber Medienvertreter,

für eine Presseakkreditierung zur Berichterstattung über den SPOBIS 2020 bitten wir Sie, folgendes Antragsformular vollständig auszufüllen.
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Akkreditierungsbedingungen
Einlass zur Veranstaltung erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Presseausweises. Alternativ wird auch ein aktuelles Redaktionsimpressum mit Ihrem Namen in Verbindung mit Ihrem Personalausweis anerkannt. Eine Presseakkreditierung ist personengebunden und somit nicht übertragbar. SPONSORs behält sich eine Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit auch im Falle der Vorlage eines gültigen Presseausweises vor. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Das für Presse zur Verfügung stehende Kontingent ist begrenzt. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.
Beschränkungen des Arbeitsbereiches für Journalisten
a) Beschränkung des Arbeitsbereichs für Bewegtbild-Journalisten:
• Atmosphärische Aufnahmen und/oder Programmauftritte dürfen ausschließlich nach Rücksprache mit dem Veranstalter des Events gefilmt werden.
• Interviews mit Referenten/Kongressteilnehmern dürfen nur vor der gekennzeichneten Presserückwand geführt werden.

b) Beschränkung des Arbeitsbereichs für Print-/Online-/Hörfunk-Journalisten im Congress Center:
• Interviews (in Textform/HF-Aufnahmen) dürfen im Congress Center geführt werden.
• Sollten Sie als Print-/Online-/Hörfunk-Journalist Bewegtbildaufnahmen machen wollen, greifen die unter a) aufgeführten
Beschränkungen.
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