Zustimmung Betreten des Waldes zugunsten des BaySF:
Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Die BaySF weist auf die
Gefahren im Wald, insbesondere abseits der Wege hin, z.B. abgestorbene oder
kranke Bäume und Äste, Wurzeln, Felsen, Gewässer, Insekten, giftige Pflanzen.
Eine Verkehrssicherungspflicht der BaySF im Wald und auf dem Wald
gleichgestellten Flächen, z. B. Waldwege besteht nicht. Der Teilnehmer wurde
darauf hingewiesen, dass er für sich selbst verantwortlich ist. Die BaySF
übernehmen keinerlei Haftung. Die BaySF können bei Vorliegen wichtiger Gründe
dem Teilnehmer einen Platzverweis erteilen. *