Aktive Beitragende verpflichten sich, die aktuelle epidemiologische Gesetzgebung zu beachten. Stand 7.4.2021: 2 m Abstand und mit FFP2-Maske (auch im Freien) – jedenfalls wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Sollten sich Ansammlungen bilden und aktuelle Abstandsregeln/Maskenpflicht nicht eingehalten werden, wechseln die aktiven Personen eigenverantwortlich unverzüglich zu einem anderen Standort bzw. bemühen sich auch beim Publikum um Einhaltung der Regeln. Die Eigenverantwortung ist jeder Antragstellerin bewusst und wird schriftlich vor jeder Performance eingefordert. Entsprechend sinnvoll sind mobile Performances und Beiträge in Schaufenstern. Alle teilnehmenden Personen werden aufgefordert, eigenverantwortlich mehrmals wöchentlich Covid-Schnelltests durchzuführen. Wir möchten den so wichtigen Austausch zwischen Menschen mit vielseitigen Hintergründen ermöglichen und fördern. Daher wünschen wir uns, dass diese Maßnahmen dabei helfen, dass wir trotz Pandemie zusammenfinden können. Nieder mit der Krone!