Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches und langfristig
angelegtes Planungsinstrument auf kommunaler Ebene. Städte und Kommunen
mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2028 (Gesetzes
für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze -
Wärmeplanungsgesetz) einen Wärmeplan entwickeln. Der Wärmeplan
zeigt, in welchen Gebieten einer Kommune vorrangig welche Art der
Wärmeversorgung (leitungsgebunden, dezentral) eingesetzt werden kann und
soll. Für die Anlagen- und Netzbetreiber, Gebäudeeigentümer und die
Umsetzer der Wärmewende schafft die kommunale Wärmeplanung verlässliche,
rechtssichere und langfristige Investitionsbedingungen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürger mit in die Planung einbezogen, hierfür bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen und dieses Formular ausfüllen.