1. Die Teilnehmenden haben dafür zu sorgen, dass die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Einrichtungen der Schule sorgfältig behandelt werden. Verursachte Schäden (Gebäude und Geräte) müssen aus Gründen der Beweissicherung bei der Sportversicherung (Vereinshaftpflicht-) sofort der Kursleitung gemeldet werden.
2. Die Teilnehmenden benutzen die Räumlichkeiten und Einrichtungen auf eigene Gefahr. Die Stadtgemeinde Bremen und ihre Bediensteten haften nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Schule entstehen.
3.Das Betreten der Halle ist nur mit Hallensportschuhen, die ausschließlich in der Halle getragen werden, gestattet. Straßenturnschuhe dürfen nicht getragen werden.
4.Außer Mineralwasser sind Getränke, Alkoholika, Verzehr von Speisen sowie das Rauchen in der Halle, den zur Halle gehörenden Räumen wie Tribünen, Toiletten, Umkleiden, Duschen etc.. und auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten.