Jedem Kind steht pro Monat ein „Tauschtag“ zur Verfügung. Dieser wird bereits im reservierten Monat bezahlt und bezogen. Der „Tauschtag“ wird im Verhältnis 1:1 kompensiert.
Ebenfalls steht pro Jahr jedem Kind ein „Jokertag“ zur Verfügung, welcher frei eingesetzt werden kann. Dieser muss nicht bezahlt werden! Tausch- und Jokertage müssen bis Ende des Schuljahres (jeweils 31. Juli) bezogen werden. Ein Halbtag gilt als eine Absenz (einen „ Jokertag“).
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