Dispensationsgesuch
Schutzdienstpflichtige können bis spätestens drei Wochen vor dem Einrücken ein Dispensationsgesuch einreichen. Die Zivilschutzorganisation entscheidet über das Gesuch. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
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Name
Vorname
Zivilschutzorganisation
Kursnummer
Kursbezeichnung
Dispensationsbeginn
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Dispensationsende
MM
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Begründung
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