Helferstunden – Nachweis IPRV Lingen
Allgemeines:

1. Bei Stadionpflegetagen und Vereinsveranstaltungen können Helferstunden abgeleistet werden.

2. Die erbrachte Leistung muss von einem Vorstandsmitglied abgezeichnet werden.

3. Jedes Mitglied von 12 bis 60 Jahre muss 4 Helferstunden pro Jahr erbringen. Über berechtigte Ausnahmeregelungen entscheidet der Vorstand.

4. Der Betrag von 12,50€/ Stunde, die nicht geleistet wurde wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag im März des darauf folgenden Jahres rückwirkend abgebucht.

5. Der Helferstunden-Nachweis ist spätestens bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres beim Kassenwart vorzulegen.

6. Jedes Mitglied ist für seinen Helferstunden-Nachweis selbst verantwortlich (Verlust, etc.)
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