Helferstunden – Nachweis IPRV Lingen
Allgemeines:
1. Bei Stadionpflegetagen und Vereinsveranstaltungen können Helferstunden abgeleistet werden.
2. Die erbrachte Leistung muss von einem Vorstandsmitglied abgezeichnet werden.
3. Jedes Mitglied von 12 bis 60 Jahre muss 4 Helferstunden pro Jahr erbringen. Über berechtigte Ausnahmeregelungen entscheidet der Vorstand.
4. Der Betrag von 12,50€/ Stunde, die nicht geleistet wurde wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag im März des darauf folgenden Jahres rückwirkend abgebucht.
5. Der Helferstunden-Nachweis ist spätestens bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres beim Kassenwart vorzulegen.
6. Jedes Mitglied ist für seinen Helferstunden-Nachweis selbst verantwortlich (Verlust, etc.)