Anmeldeformular "Brunch to go"
Die Würfel sind gefallen! Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Der beliebte 1. August-Brunch auf dem Bauernhof kann daher unter Einhaltung der BAG-Vorschriften stattfinden. Für jene Höfe, welche die Vorlagen auf ihrem Betrieb nicht umsetzen können, bietet der Schweizer Bauernverband eine «Brunch to go»-Alternative an.

Gastgeberhöfe offerieren nicht wie üblich ein klassisches Buure-Zmorge, sondern verpacken ihr selbstgemachtes Bauernbrot zusammen mit Milch, Konfitüre, Joghurt und Co. Dieses Brunch-Paket kann auf Bestellung abgeholt oder nach Hause geliefert werden. Ob der «Brunch to go» dann vielleicht gar als Picknick auf einer gemähten Wiese in Hofnähe genossen werden kann, überlässt der SBV den Betrieben.

Melden Sie sich mit diesem Online-Formular bis am 10. Juni 2020 an.
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Bieten Sie auch den klassischen 1. August-Brunch an? Unter Einhaltung der BAG-Vorschriften. *
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