Es freut uns, dass du/ihr dich/euch entschieden hast/habt, einen oder mehrere Anteilschein/e der Genossenschaft Tante Emmer zu erwerben.
Jede erwachsene Person (18 Jahre +) pro Haushalt muss Genossenschafter/in sein, um eine Mitgliedschaft abzuschliessen. Genossenschafter/in wird man über den einmaligen Erwerb von mindestens einem Anteilschein (à CHF 200). Es kann jedoch eine beliebige Anzahl an Anteilscheinen erworben werden.
Eine Rückzahlung von Anteilscheinen kann frühestens nach drei Jahren (ab Erwerb der Anteilscheine, respektive ab Kündigung der Mitgliedschaft) eingefordert werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Hier geht es zu unseren Statuten:
https://www.tante-emmer.ch/wp-content/uploads/2020/09/statuten_tante_emmer.pdf