Anstelle einer hohen prozentualen Erhöhung des tariflichen Lohns könnten tarifliche Einmalzahlungen als Inflationsausgleich sinnvoll sein. Vorausgesetzt die tarifliche Inflationsprämie ist steuer- und abgabenfrei und kann in mehreren Teilbeträgen bis Ende 2024 geleistet werden.
*