KULTURZEIT - Unterstützung für Künstler*innen und Kulturschaffende
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Der Verein *KULTURZEITER*INNEN FRANKFURT/OFFENBACH* unterstützt *Kulturschaffende aller Genres* die *in Frankfurt oder Offenbach* leben oder ihren Arbeitsschwerpunkt haben und die *aufgrund der Corona-Maßnahmen akut und dauerhaft in eine Notlage* geraten sind.
*Voraussetzungen für eine Förderung* sind:
• Professionelle Ausübung von Tätigkeiten im Bereich der Kunst und Kultur
• Wohnort oder Arbeitsschwerpunkt in Frankfurt oder Offenbach
• Akute und andauernde Notlage wegen eingebrochener Einnahmen aus künstlerischer und nicht-künstlerischer Arbeit aufgrund der Corona-Maßnahmen
Wir unterstützen bevorzugt Künstler*innen, für die keine anderen Förderprogramme zur Verfügung stehen – die deutsche Staatsbürgerschaft ist dabei ausdrücklich keine Voraussetzung.
Als Nachweis für die professionelle Ausübung von Tätigkeiten im Bereich der Kunst und Kultur können die Vita, der Nachweis der Mitgliedschaft in entsprechenden Verbänden, der KSK oder andere Nachweise von früheren Einnahmen aus diesem Bereich (Verträge, Veranstaltungsankündigungen, eigene Website, Presseartikel etc. dienen.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft der aus sechs Personen bestehende Beirat des Vereins anhand der eingereichten Unterlagen. Bei positiver Entscheidung wird eine pauschale Unterstützung von 500 € gewährt. Die erneute Beantragung einer Unterstützung im Folgemonat ist möglich.
Die Entscheidung über die Förderung wird zweiwöchentlich getroffen, die Antragsteller*innen werden in jedem Fall informiert. Anträge, denen aufgrund von knappen Mitteln nicht entsprochen werden kann, können erneut gestellt werden. Anträge, denen aufgrund von anderen Tatsachen nicht entsprochen werden kann, können nachgebessert werden (Nachreichung von Belegen o.ä.). Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Die Förderung dient zur Unterstützung insbesondere hinsichtlich der Folgen der aktuellen Corona-Krise, ist aber zeitlich nicht befristet. Über die Einstellung des Förderprogramms und die Verwendung eventuell vorhandener Restmittel entscheidet der Vorstand des Vereins. Eventuelle Restmittel kommen aber in jedem Fall auch dem Kreis der geförderten Personen zugute.