Wir suchen wieder fleißige Helfer für die kommende O-Phase Lehramt am Di. 1. und Mi. 2. Oktober 2019. Hierbei wird eure Hilfe in verschiedensten Aufgabenbereichen dringend benötigt. Die O-Phase Lehramt bietet den Erstsemestern einen informativen und zugleich spaßigen Start in das Studium. Neben Einführungsveranstaltungen der Erziehungswissenschaften und der einzelnen Fächer gibt es auch Uniführungen, eine Stadtrallye, eine Party und vieles mehr. Für deine Hilfe bekommst du ein Helfer T-Shirt, Verpflegung auf der Veranstaltung und ein offizielles Zertifikat des MZL.
Solltest du ein Praktikum in dieser Zeit ableisten, sprich vorher dein Engagement mit deiner Schule ab! Die meisten Schulen unterstützen aber deine Teilnahme mit einer Freistellung.
Um als Tutor an der O-Phase teilzunehmen ist eine Tutorenschulung verpflichtend. Im Formular könnt ihr gleich einen Termin auswählen.
Wenn du dich anmelden willst, fülle bitte folgendes Kontaktformular aus.
Datenschutzrechtliche Hinweise:
Die Daten werden vom Referat für Lehramt der Studierendenvertretung erhoben. Sie werden ausschließlich für die O-Phase verwendet und anschließend gelöscht. Die Daten werden nicht weitergegeben.
Die Sicherheit deiner Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Das Referat für Lehramt versichert, dass alle erhobenen Daten ausschließlich zweckgebunden genutzt werden. Sobald die O-Phase beendet ist, werden alle Daten umgehend gelöscht. Keinesfalls werden deine Daten an Dritte weitergegeben.Ich bin mit der temporären Speicherung und Verarbeitung meiner Daten im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einverstanden.
Du hast das Recht, jederzeit Auskunft über die über Sie gespeicherten Daten zu verlangen. Bitte wenden Sie sich hierzu an
lehramt@stuve.uni-muenchen.de.
Der Widerruf ist jederzeit formlos zulässig. Bitte richten Sie diesen an
lehramt@stuve.uni-muenchen.de Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die Angabe der Kontaktdaten ist freiwillig und erfolgt auf Grundlage von Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz und Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 Datenschutz-Grundverordnung.