Personen, die extremistischen Parteien, Organisationen oder Szenen angehören bzw. bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende, insbesondere rassistische oder antisemitische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Zu den extremistischen Parteien und Organisationen rechnen solche, die Gegenstand einer Berichterstattung in einem Verfassungsschutzbericht im Kapitel Rechtsextremismus oder Linksextremismus sind, oder die beim Verfassungsschutz als entsprechendes „Verdachtsfall“ bzw. „Beobachtungsobjekt“ eingestuft werden. Auch während unserer Veranstaltungen behalten wir uns vor, Teilnehmende entsprechend dieser Kriterien auszuschließen. Dazu gehören auch störende Handlungen im Allgemeinen.