Bei mutwilliger Beschädigungen der bereitgestellten Gegenstände haftet der Teilnehmer selbst. Der Teilnehmer erklärt, dass er im Falle von Schädigungen keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegenüber dem Veranstalter, dem Geländeeigentümer, gegenüber der mit der Veranstaltung in Verbindungen stehenden Organisationen, sowie gegenüber anderen Teilnehmern hat und ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert ist.
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