** 2. Hägelberger-Dorf-Flohmarkt **   Anmeldung für den 7. September 2024

Im gesamten Ortsteil Hägelberg kannst Du von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
private Artikel, z.B. Kleidung, Spielzeug, Bücher, usw.
selbst Gemachtes und sonstigen Trödel zum Verkauf auf Deinem Privatgrundstück anbieten.
Für einen besseren Erfolg ist zu empfehlen,
die Stände auf ein paar zentrale Straßenzüge zu konzentrieren.

Sprechen Sie dazu Freunde (oder Ortsverwaltung) im Ortskern an.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und viele Besucher.
Es dürfen keine öffentlichen Flächen (z.B. Gehweg) belegt werden.  

Die Teilnahmegebühr pro Teilnehmer Haushalt/Stand/ für Werbung usw. beträgt 10,- Euro,
(Verzehrstände 30,- / da sind zudem auch Auflagen und Koordination untereinander zu beachten)
diese ist bis zum Anmeldeschluss am 17. August 2024,
auf das Konto "VG Hägelberg" DE26 5001 0517 5579 7083 20 zu überweisen.
Ein eventueller Überschuss wird wieder gemeinnützig in Hägelberg verwendet.

Jeder Teilnehmer erhält dann eine Berechtigungskarte.
Eine Teilnahme am Flohmarkt ist ausschließlich mit dieser Karte erlaubt!

Es wird einen Orts-Übersichtsplan aller Teilnehmer geben.

Teilnahmebedingungen:
  • Für die Beschilderung und Markierung des eigenen Standorts für die Besucher sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.
  • Der Verkauf findet nur auf dem eigenen Grundstück (oder Grundstück eines Freundes) statt. Verkauf auf öffentlichen Flächen wie Plätzen und Gehwegen ist untersagt. (Ausnahmen sind mit Genehmigung der Ortsverwaltung möglich)
  • Eventuelle Hinterlassenschaften auf öffentlichen Flächen vor den Grundstücken der Teilnehmenden sind von diesen zu entfernen.
  • Nur Privatverkauf, kein gewerblicher Verkauf.
  • Der Verkauf von Lebensmittel (Außer Verzehrstände Hägelberger Vereine und Firmen) und der Verkauf von Tieren ist strengstens untersagt!
  • Für den Zustand der verkauften Artikel ist jeder Teilnehmende gegenüber dem Käufer selbst verantwortlich.
  • Die Teilnehmenden stellen die Organisation des Hägelberger-Dorf-Flohmarktes von jeglicher Haftung frei.
  • Für die Sicherheit auf dem Grundstück bzw. in privaten Räumlichkeiten der Teilnehmenden sind diese selbst verantwortlich.
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