Umfrage: 4. Österreichischer Staatenbericht zum UNESCO-Übereinkommen "Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen"


Über diese Umfrage

Alle vier Jahre informieren die Vertragsparteien zum "UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" über die Umsetzung des Übereinkommens in ihren Ländern. Auch Österreich berichtet über die Fortschritte, die in der Umsetzung des Übereinkommens in den letzten Jahren (2020-2023) in Österreich erzielt wurden. Gleichzeitig werden in diesem Bericht Prioritäten für die nächsten Jahre formuliert.

Sie kennen kultur- und medienpolitisch relevante Maßnahmen und Projekte, die aus der Zivilgesellschaft kommen und in diesem Bericht auf keinen Fall fehlen sollen, oder Sie haben selbst entsprechende Initiativen gesetzt? Dann freuen wir uns, wenn Sie diese mit uns teilen!

Dieses Formular dient der Erhebung von konkreten Maßnahmen und Initiativen, die in den letzten vier Jahren von zivilgesellschaftlichen Organisationen entwickelt und umgesetzt wurden und einen Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens in Österreich leisten. Sie können über beliebig viele Maßnahmen und/oder Initiativen informieren, in dem Sie dieses Formular mehrfach ausfüllen. Weiters können Sie Angaben zu Ihren Perspektiven auf den Stand der Umsetzung des Übereinkommens in Österreich (Herausforderungen, Chancen, Schwerpunkte) sowie zu zukünftigen Prioritäten machen.

Was ist eine relevante Maßnahme und/oder Initiative?

Bitte beschreiben Sie Maßnahmen und/oder Initiativen, die im Zeitraum 2020-2023 neu etabliert oder entscheidend weiterentwickelt wurden und zu einem der vier Ziele des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen beitragen. Diese Ziele sind:

  1. Nachhaltige System der Governance im Kulturbereich unterstützen
  2. Einen ausgewogenen Austausch an kulturellen Gütern und Dienstleistungen erreichen und die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden steigern
  3. Kultur in Rahmenpläne für nachhaltige Entwicklung integrieren
  4. Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern

Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.


Was ist das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen (2005er-Übereinkommen)?

Das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der zeitgenössische Kunst und Kultur in den Mittelpunkt stellt und Prinzipien für eine Kulturpolitik zum Schutz und zur Förderung einer Vielfalt kulturellen Ausdrucks definiert. Sie wird deshalb vielfach als "Magna Charta der Kulturpolitik" bezeichnet. Das Übereinkommen anerkennt i) die doppelte “Natur” zeitgenössischer künstlerischer Ausdrucksformen, die sowohl einen ökonomischen als auch einen kulturellen Wert haben; ii) das Recht aller Staaten eigenständige kulturpolitische Maßnahmen zu setzen, anzupassen und weiterzuentwickeln, insbesondere solche, die die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen schützen sowie das künstlerische Schaffen, die Herstellung, Verbreitung und Distribution von sowie den Zugang zu kulturellen Gütern und Dienstleistungen stärken. Außerdem schafft die Konvention iii) einen Rahmen für informierte, transparente und partizipative Politikgestaltung im Kunst- und Kultursektor.

Weitere Informationen unter: https://en.unesco.org/creativity/ sowie https://www.unesco.at/kultur/vielfalt-kultureller-ausdrucksformen/


Was ist ein Staatenbericht zum 2005er-Übereinkommen?

Informationsaustausch und Transparenz sind ein Herzstück des UNESCO-Übereinkommens "Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen". Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Vertragsparteien, alle vier Jahre einen Staatenbericht über (politische) Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Konvention vorzulegen. In Österreich ist die Kontaktstelle Kulturelle Vielfalt, angesiedelt in der Österreichischen UNESCO-Kommission, in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport, mit der Vorbereitung des Staatenberichts betraut.

Die Ausarbeitung des Berichts dient auch als ein Dialogforum zwischen der Zivilgesellschaft und staatlichen Stellen über die Fortschritte, die zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen erzielt wurden sowie über die in Zukunft zu setzenden Schwerpunkte und die existierenden Herausforderungen.

Etwa 100 Staaten werden 2024 einen solchen Bericht an die UNESCO einreichen. Die Staatenberichte fördern nicht nur die Umsetzung des Übereinkommens, sondern schaffen international Transparenz und unterstützen den Informationsaustausch über Gute Praxis. Außerdem zeigen die Berichte, wo Herausforderungen und Hürden bestehen und welche neuen Lösungsansätze es braucht.

Wer kann dieses Formular ausfüllen?

Diese Umfrage richtet sich an zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich mit der Sicherung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen befassen.


Wie werden die Maßnahmen ausgewählt?

Die von zivilgesellschaftlichen Organisationen eingereichten Maßnahmen und/oder Initiativen werden durch die für die Erstellung des Berichts verantwortlichen staatlichen Stellen begutachtet. Die für die Umsetzung des Übereinkommens (besonders) relevanten Maßnahmen werden in den Staatenbericht inkludiert und an die UNESCO übermittelt.


Wie werden Prioritäten der zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Bericht inkludiert?

Die von den zivilgesellschaftlichen Organisationen formulierten Prioritäten werden ebenfalls auf ihre Relevanz für die zukünftige Umsetzung des Übereinkommens hin analysiert. Bis zu zehn Schwerpunkte bzw. Prioritäten werden in den an die UNESCO zu übermittelnden Staatenbericht aufgenommen.


Bearbeitungszeitraum: 10. November 2023 - 15. März 2024


Kontakt für Rückfragen:

Claudia Isep

E-Mail: isep@unesco.at

Tel.: +43 1 526 13 01-15


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