Gründung des Fördervereins: Freunde und Förderer Deutschland Lacrosse e. V.
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Datenschutzinformation: Im Zuge der Interessensabfrage zur Gründung des Fördervereins "Freunde und Förderer Deutschland Lacrosse" werden Name und E-Mail-Adresse der Interessenten/-innen erhoben und verarbeitet. Die Daten werden bei der Kontaktaufnahme und durch das Googleformular erhoben. Die Daten werden gegenüber dem Vorstand des DLaxV sowie dem Systemadministrator des Google Drives des DLaxV offengelegt. Die Daten werden auf dem Google Drive des DLaxV gespeichert.  Grundsätzlich werden keine personenbezogenen Daten in Drittstaaten übermittelt. Trotz der Speicherung auf europäischen Servern kann aufgrund dessen, dass es sich bei Google Drive um eine Cloudlösung mit Firmensitz in den USA handelt, eine Weiterleitung in die USA nicht ausgeschlossen werden. Nähere Informationen zum Datenschutz von Google findet ihr hier: https://www.google.com/drive/terms-of-service/. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung stellt  Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dar.  Die Daten werden zur Gründung des Fördervereins gesammelt und für ein halbes Jahr nach Gründung des Fördervereins aufbewahrt. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Durch den Widerruf entstehen keine Nachteile. Der Widerruf erfolgt schriftlich an: s.krause@dlaxv.de. vJeder Person, über die personenbezogene Daten erhoben werden, stehen bestimmte Rechte zu. Folgende Rechte hat die betroffene Person gem. Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO: Auskunftsrecht – Art. 15 DSGVO b.     Berichtigung - Art. 16 DSGVO c.     Löschung – Art. 17 DSGVO d.     Einschränkung – Art. 18 DSGVO e.     Datenübertragbarkeit – Art. 20 DSGVO f.      Widerruf – Art. 21 DSGVO. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, haben Sie das Recht zur Beschwerde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (in der Regel Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit). Die Beschwerde kann insbesondere bei der Aufsichtsbehörde eingelegt werden, die am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist. *
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