Anmeldung zu: Waldbegehung mit Karl Büchel
21.-22. April 2023
Demeter-Hof Spitz, 9311 Kraig, Kärnten
Kosten:  € 120,- für Demeter-Mitglieder, € 100,- ab der 2. Person eines Demeter-Betriebes
                € 150,- für Nicht-Mitglieder

Die Anmeldung ist erst fix, nachdem Sie eine Bestätigungsmail von uns erhalten haben.

Veranstaltung von Demeter Österreich

Die Anmeldung wird erst mit einem Klick auf "senden" abgeschickt. Eine Anmeldung bei Google ist für das Ausfüllen des Formulars nicht erforderlich.
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Bei Fragen sind wir Mo-Do von 9-12 Uhr erreichbar unter
+43 1 8794701 oder weiterbildung@demeter.at
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Bei mehr als 3 Personen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle unter 01/8794701 oder weiterbildung@demeter.at
Vorname + Nachname der angemeldeten Personen (bei Anmeldung von mehreren Personen bitte alle Namen angeben, mehrere Namen mit Komma trennen)
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Rechnungsadresse (Straße + Hausnummer, PLZ, Ort, Land wenn nicht Österreich)
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Ich bin Mitglied bei Demeter Österreich (Landwirt/in, Verarbeiter/in, Konsument/in).
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Für Verpflegung vor Ort:
Ich bin Vegetarier/in.
Bei Lebensmittelallergien bitte zeitgerechet Kontakt mit der Geschäftsstelle aufnehmen.
Die Verpflegung ist nicht im Kursbeitrag inbegriffen und ist vor Ort zu zahlen.
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Hiermit bestätige ich, dass ich berechtigt bin, alle genannten Personen anzumelden. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Veranstaltung kostenpflichtig ist und akzeptiere die geltenden Stornobedingungen.
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Buchungs- & Stornobedingungen: Es gilt ein 14tägiges Rücktrittsrecht ab dem dem Datum, an dem die Anmeldung von Demeter Österreich bestätigt wurde. Erst mit Einzahlung des Kursbeitrages ist der Platz fixiert. Die Anmeldung kann bis elf Tage vor Kursbeginn storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb der letzten zehn Tage behält sich Demeter Österreich die Vorschreibung von 30 % des Teilnehmerbeitrages als Stornogebühr vor. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung wird der gesamte Teilnehmerbeitrag in Rechnung gestellt. Die Nominierung und Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist gerne möglich. Für Verbraucher sind die Bestimmungen der §§3, 3a KSchG anzuwenden.

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