Berechtigungsschein Straße Eyenbach
Die Berechtigungsschein angefordert bis 30.12.2021 um 08.00 Uhr sind ausgestellt und auf dem Postweg.
Die nächste Ausstellung und Zusendung erfolgt nach Bedarf.
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Mit 1. Oktober 2020 tritt ein Fahrverbot in Thal (Gemeinde Sulzberg) für den Straßenabschnitt zwischen der Eyenbachbrücke und der Abzweigung Eyenbach-Unterdreienau in Kraft.

Ausgenommen sind landwirtschaftlicher Verkehr, Radfahrer und FahrzeughalterInnen der Gemeinden Sulzberg (Österreich) und Weiler-Simmerberg (Deutschland).

Für letztere ist ein Berechtigungsschein notwendig, der mit diesem Formular angefordert
werden kann. Der Berechtigungsschein ist im Fahrzeug mitzuführen. Die Ausstellung
erfolgt durch die Gemeinde Sulzberg, der Berechtigungsschein wird per Post zugestellt
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