Um einen Einspruch gegen einen Beschluss, Urteil oder gegen eine Anordnung einzureichen, muss zwingend nachfolgendes Formular ausgefüllt und eingereicht werden.
Erst nach Eingang des Einspruches kann dieser bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass das Einreichen eines Einspruches ein Urteil, Beschluss oder eine Anordnung nicht aufhebt. Diese sind weiterhin Rechtsverbindlich und Gültig. Werden jedoch nochmals durch eine unabhängige Instanz und einen Richter geprüft.
Ein Einspruch kann nur ein mal durchgeführt werden. Der Einspruch wird bei fehlerhaften und/oder fehlenden Angaben direkt abgelehnt. Bitte füllen Sie alle einträge korrekt aus