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Angabe von Hinweisen (Meldungen) auf Rechtsverletzungen in einem der folgenden Bereiche:

  • Öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB)

Bitte um Beachtung,, dass ausschließlich Hinweise solcherart abgeben werden sollten, die thematisch in eine der folgenden Kategorien fallen. Sollte dies nicht der Fall sein, so fällt Ihr Hinweis möglicherweise nicht unter die Schutzbestimmungen des HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012184).

 

ACHTUNG: Die Abgabe von wissentlich falschen oder verleumderischen Meldungen ist nicht gestattet. Allfälliger Missbrauch kann mit Geldstrafen bis zu Euro 40.000 geahndet werden und darüber hinaus Schadenersatzansprüche sowie strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

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