Speed Store Velo-Mietvertrag
Nach dem Ausfüllen wird eine Kopie des Mietvertrages an den Mieter/die Mieterin verschickt
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Bemerkungen
Allgemeine Mietbedingungen *
Allgemeine Mietbedingungen
1.            Anwendungsbereich
Die Dienstleistungen der Velovermietung werden von der Firma Speed Store by AC Sport Performance AG (nachfolgend Vermieterin genannt) mit Sitz in Wil erbracht, die Eigentümerin der Mietvelos ist. Die Allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.

2.            Vertragsverhältnisse
Der Vertrag wird zwischen der Vermieterin und dem Kunden geschlossen.

3.            Veloübernahme
Der Mieter übernimmt das Velo in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin, bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Pass, Identitätskarte, Führerschein). Die Nummer des Dokumentes ist bei dem Ausfüllend des Vertrages korrekt anzugeben.

4.            Velorückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin während deren Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden vom Mieter eingefordert. Das Fahrzeug sowie sämtliches von der Vermieterin zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Schloss, Velohelm(e), Zusatz-Akku, Kindersitze etc. muss der Vermieterin bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

5.            Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Velorückgabe zu entrichten.

6.            Mindestalter des Mieters
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfe Mietvelos nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden. Das Mindestalter für Lenker eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h ist von Gesetzes wegen 16 Jahre (mit Mofa-Ausweis 14 Jahre).

7.            Leistungen und Preise
Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen Preisliste, inklusive der darin enthaltenen Rabattbestimmungen. Druckfehler vorbehalten.

8.            Annulation / Abbruch
Bis 24 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 24 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen zu 100 % gemäss den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.

9.            Haftung und Versicherung

9.1          Haftpflicht-Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Velo oder E-Bike mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

9.2          Defekte während Mietdauer
Bei Defekten während der Mietdauer kann der Mieter den Defekt mit Einwilligung von der Vermieterin beim nächsten Velofachhändler beheben lassen. Die Reparaturkosten können gegen Beleg bei der Vermieterin eingefordert werden.  Der Mieter ist in jedem Fall für den Rücktransport des Fahrrades verantwortlich.

9.3          Schäden, Diebstahl und Verlust
Der Mieter hat die Pflicht, der Vermieterin aufgetretene Schäden, Verluste und Diebstahl zu melden.
Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz.
Die Kosten für kleinere Schäden und Materialverlust werden dem Kunden gemäss der offiziellen Preisliste direkt von der Vermieterin verrechnet.
Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. 
Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer zu sichern. Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt. Übergibt der Mieter das Fahrzeug an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrzeug durch Dritte verursacht werden.

9.4          Unfälle
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall der Vermieterin umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist der Vermieterin zu senden.

10.          Nutzung / Verbote
Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Velo sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. 
Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahrzeuge, der Transport einer oder mehrere zusätzlichen Personen auf dem Gepäckträger sowie das Überfahren von Hindernissen bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Die Nutzung der Mietgeräte zu Rennzwecken ist untersagt. Das Benützen und Tragen der Leihhelme ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko. Die Vermieterin lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.

11.          Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 9500 Wil (SG).


Speed Store / AC Sport Performance AG / Januar 2020
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