Akkreditierungsbedingungen
Einlass zur Veranstaltung erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Presseausweises. Alternativ wird auch ein aktuelles Redaktionsimpressum mit Ihrem Namen in Verbindung mit Ihrem Personalausweis anerkannt. Eine Presseakkreditierung ist personengebunden und somit nicht übertragbar. SPOBIS behält sich eine Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit auch im Falle der Vorlage eines gültigen Presseausweises vor. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Das für Presse zur Verfügung stehende Kontingent ist, insbesondere durch die Corona-Pandemie, begrenzt. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.