Auszug aus den AGB: Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung dieses Anmeldeformulars. Der Aussteller erhält eine schriftliche Bestätigung, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach seiner Anmeldung. Nach Erhalt dieser Anmeldung wird der definitiv zugeteilte Stand separat bestätigt. Mit der Bestätigung wird der Ausstellervertrag in allen Teilen rechtskräftig. Die Bestätigung bildet einen integrierenden Bestandteil des Ausstellervertrages. Rücktrittsrecht / Ausschluss: Dem Aussteller steht das Recht zu, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Standbestätigung schriftlich und ohne Grundangabe zurück zu treten. Erfolgt die Absage nach Ablauf der Rücktrittsfrist, so haftet der Aussteller für Standmiete und allfällige Nebenkosten wie folgt: 30 % der Vertragssumme bis 10 Wochen vor Messebeginn. 50 % der Vertragssumme bis 6 Wochen vor Messebeginn. 100 % der Vertragssumme innerhalb der 6 Wochen vor Messebeginn. Die gleiche Regelung gilt auch, wenn der Aussteller durch vertragswidriges Verhalten (z.B. Nichteinhaltung der reglementarischen Zahlungsbedingungen) Anlass zum Ausschluss von der Veranstaltung gibt. Absage, Abbruch, Verschiebung oder Anpassung der Veranstaltung: Die Hochzeitsmacher GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund vor der Durchführung abzusagen, vorzeitig abzubrechen, zu verschieben oder den Betrieb den Umständen anzupassen. Muss die Veranstaltung aus wichtigem Grund abgesagt, vorzeitig abgebrochen, verschoben oder den Umständen angepasst werden, so ist Die Hochzeitsmacher GmbH von ihren Leistungspflichten entbunden und die Aussteller haben weder einen Anspruch auf Erfüllung, noch auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Schadenersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, unter Abzug der bereits von den Hochzeitsmacher erbrachten Aufwendungen im Zusammenhang mit der abgesagten Veranstaltung. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn höhere Gewalt, eine behördliche Anordnung oder andere nicht von den Hochzeitsmacher zu vertretende Umstände die ordentliche Durchführung der Veranstaltung verunmöglichen oder erschweren, oder wenn Die Hochzeitsmacher GmbH die Durchführung der Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen als nicht zumutbar erscheint.