Ich verpflichte mich, vor Einlass einen vorzugsweise digitalen Nachweis einer COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) Impfung (+14 Tage Immunisierungsfrist nach Zweitimpfung), einer entsprechenden Genesung (das Attest muss mindestens 28 Tage nach der Erkrankung ausgestellt sein, darf aber höchstens sechs Monate zurückliegen) oder ein negatives Antigen-Schnelltest- bzw. PCR-Test-Ergebnis (max. 48 Stunden zurückliegend) vorzulegen. Es gilt die 3G-Regel für den Einlass.